Beiträge

Beiträge an den Hibernia-Kindergarten e.V.

Unabhängig von den gesetzlich zu entrichtenden Elternbeiträgen, die vom Jugendamt festgelegt und an dieses zu entrichten sind, leisten die Erziehungsberechtigten einen Beitrag zu den nicht durch öffentliche Mittel abgedeckten laufenden Betriebskosten der Einrichtung. Dieser Anteil wird von den Eltern dem Träger jeweils Mitte des laufenden Monats zur Verfügung gestellt. Der Betrag ist durchlaufend monatlich ab dem Aufnahmemonat, unabhängig von der Anwesenheit des Kindes in der Tageseinrichtung zu leisten.

Der monatliche Beitrag ist aktuell, gemäß Satzung, wie folgt festgesetzt:

Beiträge an die Stadt Herne

Darüber hinaus sind Elternbeiträge monatlich direkt an die Stadt Herne zu entrichten, die einkommensabhängig gestaffelt sind:

gemäß Anlage zu §1 der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung). Stand: 2008

Weitere Informationen zum städtischen Elternbeitrag enthält die entsprechende Satzung der Stadt Herne.